Einschreiben, ausleihen, verlängern

Eingeschriebene Kundinnen und Kunden können Dokumente und Kopien bestellen und ausleihen.

  • Einschreiben

    Schreiben Sie sich im NEBIS-Verbund ein (Netzwerk von Bibliotheken und Informationsstellen in der Schweiz): Einschreibeformular.

    Benutzungskonto freischalten lassen
    Lassen Sie sich danach vom Kundenservice im InfoCenter der ETH-Bibliothek bzw. Ihrer Stammbibliothek Ihr Benutzungskonto aktivieren.

    Adresse ändern
    Aktualisieren Sie Ihr Benutzungskonto selbst oder melden Sie Adressänderungen dem Kundenservice.

  • Bestellen

    Bestellen Sie Dokumente und Kopien im Wissensportal.
    Bereits ausgeliehene Dokumente können Sie reservieren.

    Abholungseinladung
    Prüfen Sie in Ihrem Benutzungskonto, ob das Dokument für Sie bereitgestellt ist.
    Sie erhalten keine Abholungseinladung, wenn das Buch nicht ausgeliehen ist oder Ihr Abholort dem Standort des Buches entspricht.

    Abholungseinladung per SMS
    Lassen Sie sich via Mobiltelefon informieren. Wir senden Ihnen eine Nachricht, sobald die Dokumente abholbereit sind. Diesen Service richten Sie im Einschreibeformular bzw. in Ihrem Benutzungskonto ein.

  • Liefern

    Lieferung von Dokumenten

    • Kostenloser Versand per Kurier für Angehörige der ETH Zürich, ETH Alumni und ETH-Rat
    • Kostenlose Lieferung per Kurierdienst an Ihre Stammbibliothek
    • Kostenpflichtiger Versand per Post: Gebühren (pdf, 99 kB)

    Lieferfrist

    • Innerhalb der ETH Zürich: 1 Stunde bis 1 Tag; je nach Standort des Dokuments und Abholort
    • Innerhalb des NEBIS-Verbundes: 2 bis 3 Tage
  • Ausleihen

    Abholfrist
    Die Dokumente bleiben 7 Tage für Sie bereitgestellt.

    Abholfrist verlängern
    Wenden Sie sich vor Ablauf der Abholfrist an den Ausleihschalter.

    Abholen

    • Die Ausleihe erfolgt gegen Vorzeigen eines gültigen Benutzerausweises.
    • Dokumente der ETH-Bibliothek (ETH-BIB, ohne Spezialsammlungen), die Sie spätestens 1 Stunde vor Schliessung des Ausleihschalters der ETH-Bibliothek bestellt haben, können Sie noch am gleichen Tag abholen.

    Postzustellung von Dokumenten
    Wünschen Sie eine Zustellung Ihrer bestellten Dokumente per Post, wenden Sie sich an den Kundenservice.

  • Zurückgeben

    Rückgabe am Ausleihschalter
    Geben Sie die Dokumente am Ausleihschalter der ETH-Bibliothek oder in jeder Bibliothek des NEBIS-Verbundes zurück (Ausnahmen: Sozialarchiv SOZARCH, Museumsgesellschaft MUG, Zürcher Hochschule der Künste ZHDK-MIZ).
    Eine Rückgabequittung wird auf Wunsch ausgestellt.

    Rückgabe per Post
    Möchten Sie die Dokumente per Post zurücksenden, empfehlen wir, die Sendung per Einschreiben zuzustellen. Die ETH-Bibliothek kommt für Verluste, Verspätungen oder sonstige Schwierigkeiten im Transport nicht auf.
    Dokumente müssen sorgfältig behandelt und in unversehrtem Zustand zurückgegeben werden. Für die Beschädigung haftet die zuletzt ausleihende Person.

  • Verlängern

    Die Leihfrist der ausgeliehenen Dokumente wird zweimal automatisch verlängert, sofern keine Reservierung vorliegt. Wird auch danach das Dokument nicht von anderen Kundinnen und Kunden verlangt, können Sie selber online verlängern.
    Leihfristenverlängerung online

    Die Leihfrist von Dokumenten, die über die Fernleihe (Interbibliothekarischer Leihverkehr) ausgeliehen wurden, verlängern Sie via die Fachstelle Fernleihe.

  • Leihfristen

    Bücher, Serienbände, Mikrofiches, Sprachkurse

    28 Tg / 140 Tg
    28 Tage Leihfrist
    140 Tage maximale Verlängerungsfrist
    168 Tage maximale Leihfrist

    Für die Baubibliothek gelten andere Leihfristen:
    14 Tg / 70 Tg
    14 Tage Leihfrist
    70 Tage maximale Verlängerungsfrist
    84 Tage maximale Leihfrist

    Für die GESS-Bibliothek gelten andere Leihfristen:
    30 Tage Leihfrist
    Es ist keine Verlängerung möglich.
    Leihfrist für Angehörige des Departementes: 360 Tage

    Zeitschriften

    3 Tg / 15 Tg
    3 Tage Leihfrist
    15 Tage maximale Verlängerungsfrist
    18 Tage maximale Leihfrist



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