30. Dezember 1632. Der Papst droht Galilei, falls er sich nicht unverzüglich nach Rom begebe, werde er ihn von einem Kommissar, begleitet von Ärzten, abholen und wenn nötig in Ketten ins Gefängnis der Heiligen Uffizien bringen lassen.
20. Januar 1633. Galilei macht sich endlich auf die
Reise und kommt am Abend des 13. Februars - nach einer Quarantäne wegen
der wütenden Pest - in Rom an. Es wird ihm erlaubt, sich in der Botschaft
der Toskana anstatt in den Kerkern der Heiligen Uffizien aufzuhalten.
12. April 1633. Er stellt sich den Heiligen Uffizien
und wird zum ersten Mal verhört.
30. April 1633. Er gesteht die sogenannten "Fehler"
und erklärt sich bereit, dem Dialog zwei weitere Tage anzufügen (dazu
wird es allerdings nie kommen), in denen er die kopernikanische Lehre
widerlegt.
21. Juni 1633. Erneut stellt er sich den
Behörden der Heiligen Uffizien und wird verhört. Diesmal wird er
festgehalten.
22. Juni 1633. Er wird in den grossen Saal der
Dominikanerkirche Santa Maria sopra Minerva geführt, wo ihm das formelle
Urteil (Kerkerhaft und Verbot des Dialogs) vorgetragen wird. Daraufhin
schwört Galilei ab.
30. Juni 1633. Der Papst erlaubt Galilei sich in das
Erzbistum Siena zu begeben. 1. Dezember 1633. Der Papst gewährt Galilei
lebenslänglichen Hausarrest in Galileis eigenem Landhaus in Arcetri bei
Florenz. |
Text der Abschwörung, die Galilei am 22. Juni 1633
im grossen Saal des Dominikanerklosters von Santa Maria sopra Minerva
aussprach.
«Ich, Galileo Galilei, Sohn des verstorbenen
Vincenzio Galilei aus Florenz, siebenzig Jahre alt, persönlich vor Gericht
gestellt und knieend vor Eueren Eminenzen, den Hochwürdigsten Herren
Kardinälen General-Inquisitoren gegen die ketzerische Bosheit in der
ganzen christlichen Welt, vor meinen Augen habend die hochheiligen Evangelien,
die ich mit meinen Händen berühre, schwöre, dass ich immer
geglaubt habe, jetzt glaube und mit Gottes Hülfe in Zukunft glauben werde
alles, was die heilige katholische und apostolische Römische Kirche
für wahr hält, predigt und lehrt. Da ich aber, - nachdem mir von
diesem heiligen Officium der gerichtliche Befehl verkündet worden, ich
müsse die falsche Meinung, dass die Sonne der Mittelpunkt der Welt und
unbeweglich und die Erde nicht der Mittelpunkt sei und sich bewege, ganz
aufgegeben und dürfe diese falsche Lehre nicht für wahr halten,
verteidigen, noch in irgend welcher Weise lehren, weder mündlich noch
schriftlich, und nachdem mir eröffnet worden, dass diese Lehre der
heiligen Schrift widerspreche, - ein Buch geschrieben und in Druck gegeben, in
welchem ich die nämliche bereits verdammte Lehre erörtere und mit
vieler Bestimmtheit Gründe für dieselbe anführe, ohne eine
Widerlegung derselben beizufügen, - und da ich mich dadurch diesem
heiligen Officium der Ketzerei stark verdächtig gemacht habe, nämlich
(verdächtig) für wahr gehalten und geglaubt zu haben, dass die Sonne
der Mittelpunkt der Welt und unbeweglich und die Erde nicht der Mittelpunkt sei
und sich bewege: - darum, da ich wüsche, Euren Eminenzen und jedem
Christgläubigen diesen gegen mich mit Recht gefassten Verdacht zu
benehmen, schwöre ich ab, verfluche und verwünsche ich mit
aufrichtigem Herzen und ungeheucheltem Glauben besagte Irrtümer und
Ketzereien und überhaupt allen und jeden anderen der besagten heiligen
Kirche widersprechenden Irrtum und Sektiererglauben. Und ich schwöre, dass
ich in Zukunft niemals mehr etwas sagen oder mündlich oder schriftlich
behaupten will, woraus man einen ähnlichen Verdacht gegen mich
schöpfen könnte, und dass ich, wenn ich irgend einen Ketzer oder der
Ketzerei Verdächtigen kennenlerne, denselben diesem heiligen Officium oder
dem Inquisitor und Ordinarius des Ortes, wo ich mich befinde, denuncieren will.
Ich schwöre auch und verspreche, alle Bussen
pünktlich zu erfüllen und zu beobachten, welche mir von diesem
heiligen Officium sind aufgelegt worden oder werden aufgelegt werden. Und
sollte ich, was Gott verhüten wolle, irgend einer meiner besagten
Versprechungen, Beteuerungen oder Schwüre zuwiderhandeln, so unterwerfe
ich mich allen Strafen und Züchtigungen, welche durch die heiligen Canones
und andere allgemeine und besondere Konstitutionen gegen solche, die sich in
solcher Weise vergehen, festgesetzt und promulgiert worden sind. So wahr mir
Gott helfe und diese seine heiligen Evangelien, die ich mit meinen Händen
berühre. Ich, besagter Galileo Galilei, habe abgeschworen, geschworen und
versprochen und mich verpflichtet wie vorstehend, und zur Beglaubigung habe ich
diese Urkunde meiner Abschwörung, die ich Wort für Wort verlesen,
eigenhändig unterschrieben. Rom im Kloster der Minerva am 22. Juni 1633.
Ich, Galileo Galilei, habe abgeschworen wie vorstehend, mit eigener
Hand.»
(Übersetzung von Emil Strauss, 1897)
12. November 1633: Der päpstliche Nuntius gibt in
Luzern die Verurteilung Galieis bekannt.
Der päpstliche Nuntius der Schweiz an Kardinal
Antonio Barberini (senior) Luzern, 12. November 1633:
«Ich werde all meine Aufmerksamkeit auf diese
Herren Monsignori, Bischöfe und Prälaten verwenden, die von meiner
Nuntiatur abhängig sind, damit die Verurteilung und die Abiura Galileo
Galileis von ihnen veröffentlicht und auch zur Kenntnis genommen wird.
Dies werde ich mit ebensoviel Eifer, Frömmigkeit und Gerechtigkeit
ausführen, wie sie auch die heilige Kongregation angewandt hat. Deren
Zurechtweisung und Busse macht das Ausmass des Verbrechens klar und wird
zweifelsohne anderen als Beispiel dienen, damit sie nicht ähnlich schwere
Fehler begehen. Zum Abschluss erweise ich Ihrer Eminenz meine
unterwürfigste Referenz. Ihrer Eminenz unterwürfigster, ergebenster
und sehr verpflichteter Diener Ranuccio, Bischof von S. Donnino. Der
hochwohlgeborene Kardinal S. Onofrio. Roma. Luzern.»
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