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Ausstellungen Impressum Webmaster |
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"Unsere Technische Gesellschaft nun bewegte sich von Anfang an in ungezwungener, geselliger Weise; freie mündliche Besprechung oder Vorweisung von Gegenständen, auch wohl von Zeitschriften, wenigstens ward in einer der ersten Sitzungen vorgeschlagen, dass Mitglieder welche Journale halten, diese mitbringen und für den Abend den Andern überlassen', scheint, ohne besondere Tagesordnung, Uebung gewesen zu sein, Vorträge oder schriftliche Aufsätze dagegen nicht. Auf dem Präsidium mag daher auch vorzugsweise die Sorge gelegen haben, durch Anregung und Selbstthätigkeit die Unterhaltung zu leiten und im Fluss zu erhalten. Allmälig kam indess an die Stelle dieser zwanglosen Unterhaltung eine bestimmtere und geregeltere, wie ein fragmentarisches Protokoll vom Jahr 1833 (18.I. bis 31.V. und 18. Okt. 1834) bezeugt, demzufolge das einzelne Mitglied für die abendliche Unterhaltung sorgt, den Gegenstand ausführlicher und in förmlichem Vortrage erörtert, Schwierigkeiten konnten bei einer wenig zahlreichen Gesellschaft nicht wohl ausbleiben." Karl Hunziker-Schinz in den Verhandlungen von 1859. |
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Versammlung der TGZ von 1962 |
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Zu den Sitzungen wurde durch die "öffentlichen Blätter", also Tageszeitungen, eingeladen. Die Mitglieder der ersten Klasse wurden in der Schlusssitzung vom Präsidenten zur Abhaltung eines Vortrags im folgenden Jahr aufgefordert und per Einladungskarte zwei Wochen vor dem Termin erinnert. Sitzungen fanden jeweils Dienstags im Winterhalbjahr, von anfangs Oktober bis Ende März, im Zunfthaus zur Saffran statt. Im Sommerhalbjahr traf man sich jeweils am Stammtisch. 1950 fanden neben der Hauptversammlung im Frühjahr eine Exkursion im Frühsommer und acht bis zehn Vorträge im Wintersemester statt. |
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Statuten |
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1842 gab sich die Gesellschaft erstmals Statuten und regelte somit die Geschäfte verbindlich. Mitglieder 1. Klasse wurden nun verpflichtet, jährlich einen Vortrag zu halten, mussten dafür aber keinen Beitrag leisten. Mitglieder 2. Klasse waren von dieser Verpflichtung befreit, hatten dafür einen Beitrag von zwei Gulden und zwei Schillingen zu bezahlen. Kurz nach dem Erlass der ersten Statuten wurde auch der Vorstand ausgebaut. Dieser bestand zunächst nur aus einem Präsidenten. Im Jahre 1844 wurde das Amt des Aktuars eingeführt, 1858 zusätzlich das eines Vizepräsidenten, der auch als Quästor wirkte. Die Form der Zusammenkünfte war in den Statuten recht detailliert geregelt. Neue Statuten gab sich die TGZ 1858, 1874, 1895, 1950 und 1965. |
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